Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

Allen Angeboten und Aufträgen liegen unsere nachfolgenden im einzelnen aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Der Käufer erkennt Sie für den vorliegenden und alle künftigen Verträge als für ihn verbindlich an.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers, die durch uns nicht schriftlich anerkannt werden, haben keine Gültigkeit.

Mündliche Nebenabreden bedürfen ebenso wie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages unserer schriftlichen Bestätigung.

  1. Angebot
    Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen/Listungen sowie die durch unsere Vertreter getroffenen Vereinbarungen erhalten erst durch unsere schriftliche Bestätigung Rechtsverbindlichkeit. Die in Katalogen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und Leistungsbeschreibungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  2. Preise
    Alle Katalog- und Listenpreise sind unverbindliche Richtpreise und gelten ab Werk, ohne gesetzliche Mehrwertsteuer und ausschließlich Verpackung.Bei einer wesentlichen Änderung der Material-, Lohn- oder Energiekosten sind beide Vertragspartner berechtigt, eine angemessene Anpassung des vereinbarten Preises unter Berücksichtigung dieser Faktoren zu verlangen. Haben wir unstreitig teilweise fehlerhafte Ware geliefert, ist der Käufer dennoch verpflichtet, die Zahlung für den fehlerfreien Anteil zu leisten, es sei denn, dass die Teillieferung für ihn kein Interesse hat. Im Übrigen kann der Käufer nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen aufrechnen.Wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so können wir die Leistung verweigern und dem Käufer eine angemessene Frist bestimmen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Verweigerung des Käufers oder erfolglosem Fristablauf können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern.
  3. Lieferfristen
    Lieferzeiten gelten nur annähernd als vereinbart und werden nach Möglichkeit eingehalten. Auch wenn eine kalendermäßig bestimmte Lieferzeit vereinbart ist, liegt noch kein Fixhandelsgeschäft im Sinne von § 376 Abs. 1 HGB vor, es sei denn, die Parteien haben dies ausnahmsweise vereinbart. Vereinbarungen über verbindliche oder unverbindliche Liefertermine bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – wie z. B. Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben / Verzögerungen von Lieferungen unserer Vorlieferanten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung/Leistung angemessen hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Käufer hieraus Schadensersatzansprüche herleiten kann. Treten die vorgenannten Hindernisse beim Käufer ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für die Abnahmeverpflichtung.Mangels besonderer Vereinbarung sind wir berechtigt, Minder- oder Überlieferungen bis zu 10 % vorzunehmen. Wir behalten uns vor, Teillieferungen zu machen, die als selbstständige Lieferungen gelten und als solche zu bezahlen sind, es sei denn, dass die teilweise Erfüllung des Vertrages für den Käufer kein Interesse hat.
  4. Versand
    Versand erfolgt ab Werk, ohne Gewähr für billigste Verfrachtung nach bestem Ermessen des Verkäufers. Sämtliche Lieferungen (eingeschlossen Rücksendungen und Franko-Lieferungen) erfolgen für Rechnung und auf Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Ab Warenwert von 1.000,00 € erfolgt Lieferung frei Haus innerhalb Deutschlands (ansonsten frei deutsche Grenze).
  5. Mängel / Haftung
    Wir stehen ein für einwandfreie Herstellung der von uns gelieferten Ware. Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für die Folge unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das BGB längere Fristen zwingend vorschreibt, insbesondere gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2b BGB für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.Offene Mängel hat der Käufer unverzüglich nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung des Fehlers schriftlich zu rügen. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge bessern wir nach Wahl die beanstandete Ware nach oder liefern einwandfreien Ersatz.Kommen wir diesen Verpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß innerhalb einer angemessenen Zeit nach, so kann der Käufer uns schriftlich eine letzte Frist setzen, innerhalb der wir unseren Verpflichtungen nachzukommen haben. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Käufer Minderung des Preises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Wurde die Nachbesserung erfolgreich von dem Käufer oder einem Dritten durchgeführt, so sind alle Ansprüche des Käufers mit Erstattung der ihm entstandenen angemessenen Kosten abgegolten. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nach unserer Lieferung an einen anderen Ort verbracht worden ist, es sei denn, dies entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus schuldhafter Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an den gelieferten Waren entstanden sind. Vor allem haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn wir den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder wenn wir wesentliche Vertragspflichten verletzt haben. Wurde eine wesentliche Vertragspflicht durch uns verletzt, haften wir nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Ware für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sie gilt auch nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine Vereinbarung getroffen hat, die über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehen. Für den Umfang der Rückgriffsansprüche gelten die Ausführungen unter dieser Ziffer sinngemäß. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  6. Zahlungsbedingungen
    Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt zahlbar; spätestens jedoch 3 Werktage nach Rechnungsdatum. Skontoabzüge sind unzulässig. Zahlungen werden zunächst zur Abdeckung der Kosten, dann der Zinsen und mit dem Überschuss zum Ausgleich der ältesten Schulden verwendet.Bei Zielüberschreitung werden Zinsen in Höhe von 3 % über dem Basiszinssatz berechnet.Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Schuldnerverzug.
  7. Erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt
    Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Käufer ist berechtigt, diese Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, unsere Rechte beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.Eine etwaige Be- oder Verarbeitung bzw. Umbildung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer stets für uns vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung.Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Käufer verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für uns. Für die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware, in die uns abgetretenen Forderungen oder in sonstige Sicherheiten hat der Käufer uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.
  8. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Rechtswahl / Salvatorische Klausel
    Erfüllungsort für sämtliche wechselseitigen Verpflichtungen ist der Sitz unserer Gesellschaft in Werl. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- oder Scheckprozesses, ist Werl.Soweit sich aus diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen nichts anderes ergibt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere des BGB und des HGB, als vereinbart unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG).Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Im diesem Fall sind die Vertragspartner verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

Art Home GmbH Stand 07/2008

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